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Symbolbild Coronavirus. Foto: Jessica Hänse
Symbolbild Coronavirus. Foto: Jessica Hänse

Neue Corona-Regeln: 3G, OP-Masken und Cluböffnungen

Trotz der vierten Welle der Corona-Pandemie gelten ab dem 2. September nun andere Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, da die Impfung wirkt und bereits rund 65 % der Bürgerinnen und Bürger in Bayern über 12 Jahre vollständig geimpft sind. In einer Pressekonferenz am Nachmittag gab Ministerpräsident Markus Söder die neuen Bestimmungen bekannt. Demnach wird jetzt auf die 3G-Regel gesetzt, die FFP2-Maskenpflicht entfällt, Clubs sollen im Herbst wieder öffnen dürfen und die 7-Tage-Inzidenz wird von einer sog. Krankenhausampel als Indikator abgelöst.

Corona-Lage in Schweinfurt

Es wird eine neue, 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die am 2. September in Kraft tritt und bis einschließlich 1. Oktober (Freitag) gilt, heißt es.

Krankenhausampel statt 7-Tage-Infektionsinzidenz

Die 7-Tage-Infektionsinzidenz als das bisher dominierende Kriterium wird nun abgelöst, heißt es im Bericht der Kabinettssitzung vom 31. August. Mit ihr entfallen auch alle bisher inzidenzabhängigen Regelungen. Lediglich für die Anwendung von 3G (ab Inzidenz 35 als Startpunkt) bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant.

An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems.

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  • Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten sieben Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Sobald Stufe Gelb erreicht ist, beschließt die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen.
  • Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen (maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters). Sobald Stufe Rot erreicht ist, wird die Staatsregierung neben den bereits für Stufe Gelb geltenden Regelungen umgehend weitere Maßnahmen verfügen

3G-Regel ab Inzidenz von 35

Allerdings wird die 7-Tage-Inzidenz nur bis zu einem Wert von 35 vernachlässigt. Ab einem Wert von über 35 im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt gilt indoor breitflächig der 3G-Grundsatz (Geimpft, Genesen, Getestet):

Dies betrifft

  • öffentliche und private Einrichtungen,
  • Veranstaltungen,
  • Sportstätten, Fitnessstudios,
  • die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten,
  • Gastronomie,
  • Beherbergung,
  • die Hochschulen,
  • Krankenhäuser,
  • Bibliotheken und Archive,
  • die außerschulischen Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung,
  • außerdem Freizeiteinrichtungen, einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches.

Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet.

In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig indoor wie outdoor.

Der komplette Bericht aus der Kabinettssitzung vom 31. August 2021

Ausnahmen vom 3G-Grundsatz

Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind Privaträume, Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste sowie Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz. Für Schule und Kita gelten die bereits bekannten Sonderregelungen.

Keine FFP2-Maskenpflicht mehr

Zukünftig entfällt die FFP2-Maskenpflicht und die medizinische Maske (OP-Maske) wird neuer Standard und überall anerkannt. Auch entfällt künftig die Maskenpflicht komplett unter freiem Himmel. Ausgenommen sind lediglich die Eingangs- und Begegnungsbereiche größerer Veranstaltungen (ab 1.000 Personen).

Medizinische Masken. Symbolfoto: Katharina Kraus

Medizinische Masken. Symbolfoto: Katharina Kraus

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In geschlossenen Räumen gilt allerdings immer eine generelle Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Privaträume, außerdem der Platz in der Gastronomie sowie jeder feste Sitz- oder Stehplatz, wenn er zuverlässig den Mindestabstand von 1,5 m zu einer weiteren Person einhalten kann. Im ÖPNV und im Fernverkehr gilt die Maskenpflicht (künftig OP-Maske) ausnahmslos. In Schule und Kita sowie Alten- und Pflegeheime gelten Sonderregelungen.

Keine Kontaktbeschränkungen mehr

Alle Kontaktbeschränkungen entfallen künftig und auch eine bisherige Personenobergrenze für private und öffentliche Veranstaltungen wird es nicht mehr geben. Die genauen Details zu den verschiedenen Veranstaltungen sind im Bericht der Kabinettssitzung aufgeführt.

Gastro, Clubs und Volksfeste

In der Gastronomie entfällt die bisherige coronabedingte Sperrstunde (bisher 1 Uhr). Ansonsten gelten auch hier zukünftig die allgemeinen Regelungen zu 3G und Maskenpflicht.

Volksfeste bleiben weiterhin untersagt. Für Ersatzveranstaltungen, die im Wege von Einzelfallausnahmen möglich bleiben, gilt inzidenzunabhängig 3G, heißt es.

Für Clubs und Diskotheken stellt die Staatsregierung eine Öffnung im Herbst in Aussicht. Es ist geplant, Clubs und Diskotheken mit Blick auf Reiserückkehrer aus den Ferien mit einem zeitlichen Sicherheitsabstand erst ab Anfang Oktober wieder zu öffnen, heißt es. Der Zugang soll dann aber nur für Geimpfte und Genesene sowie für Getestete mit PCR-Test möglich sein.

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