Die Silvesterfeierlichkeiten stehen vor der Tür – in diesem Jahr erstmals wieder ohne pandemiebedingte Einschränkungen wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen oder Ansammlungsverbote. Es darf also wieder ganz normal gefeiert werden.
Verbot zum Schutz des Rathauses
Allerdings erinnert die Stadt Schweinfurt in diesem Zusammenhang nochmal an das schon länger bestehende Abbrennverbot von Feuerwerk im Kernbereich der Schweinfurter Innenstadt. Grund für das von der Stadt erlassene Verbot ist der Schutz des historischen Rathauses, das aus dem Jahr 1572 stammt und als eines der bedeutendsten Renaissancegebäude Süddeutschlands gilt.
An Silvester und Neujahr kein Feuerwerk
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, das ist handelsübliches Silvesterfeuerwerk wie Knaller, Raketen, Böller etc., ist deshalb über die allgemeinen gesetzlichen Regelungen hinaus auch am 31. Dezember 2022 und am 01. Januar 2023 den gesamten Tag in folgendem Bereich verboten:
- Markt,
- Rückertstraße bis einschließlich der Einmündung Linsengasse,
- Brückenstraße bis einschließlich der Einmündung Judengasse,
- Metzgergasse zwischen Spitalstraße und einschließlich der Kreuzung Judengasse,
- Judengasse zwischen Brückenstraße und einschließlich der Kreuzung Metzgergasse (einschließlich Platz hinter dem Rathaus),
- Rathausinnenhof