Wer heutzutage wohnt, will nicht mehr nur einen Ort, an dem er essen, schlafen und vielleicht noch arbeiten kann. Stattdessen möchte man sich wohlfühlen und seine Umgebung bewusst so gestalten, dass sie den eigenen Wünschen und Bedürfnissen umfassend gerecht wird. Folglich überrascht es nicht, dass altersgerechte und barrierefreie Einrichtungen immer beliebter werden. Gleichzeitig steigt das Interesse an neuen Technologien (Stichwort Smarthome) kontinuierlich an. Und auch einige bereits bekannte technische Hilfsmittel wie der Treppenlift tragen weiterhin zu mehr Komfort, Sicherheit und Energieeffizienz beim Wohnen bei.
Die Wohntrends 2023 spiegeln die entsprechenden Bedürfnisse wider
- Multifunktionelle Möbel aus nachhaltigen, natürlichen Materialien,
- großzügige, helle und offene Räume sowie
- Wohnbereiche, die fließend ineinander übergehen, sich bei Bedarf jedoch auch klar voneinander abgrenzen lassen …
Die diesjährigen Wohntrends bilden die Tendenz zur Kombination aus Nachhaltigkeit und Wohlgefühl ab. Praktischerweise lassen sich viele beliebte Aspekte wie das spa-artige Badezimmer mit ebenerdiger Dusche in altersgerechte Wohnkonzepte integrieren. Sie sorgen wiederum dafür, dass ein Haus oder eine Wohnung lange und für die Bewohnerinnen und Bewohner sicher nutzbar ist.
In diesem Zusammenhang erweisen sich diverse Smarthome-Elemente wie die auf Bewegungsreize reagierende Nachtbeleuchtung von Treppenstufen als hilfreich. Apropos Treppenstufen: Wer die Möglichkeit hat, beim Bau eines Hauses oder einer mehrgeschossigen Wohnung die Gestaltung der Treppe mitzubestimmen, sollte dies auf jeden Fall tun. Schließlich ist sie für die langfristige Nutzung von großer Bedeutung – speziell dann, wenn später noch ein Treppenlift eingebaut werden soll.
In welchem Bereich liegen die Kosten für einen Treppenlift?
Um konkrete Treppenlift Kosten kalkulieren zu können, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem
- der Anbringungsort, der sich entweder innerhalb oder außerhalb des Wohnraums befinden kann,
- die Gestaltung der Treppe unter Berücksichtigung der Länge, Breite und eines potenziellen Kurvenverlaufs
- sowie der konkrete Lift (neu oder gebraucht, mit oder ohne Extras).
Die preislichen Durchschnittswerte, die aber aufgrund der individuellen Einbausituation und verschiedener Herstellerangebote schwanken können, liegen bei
- geraden Treppen im Innenraum oftmals bei 4.000 bis 10.000 €
- kurvigen Treppen im Innenraum in etwa bei 8.000 bis 15.000 € sowie
- bei geraden Treppen im Außenbereich bei circa 5.000 bis 7.500 €.
Wohlgemerkt: Durchschnittswerte. Insgesamt erweist es sich also als sinnvoll, sich vor der Entscheidung für einen bestimmten Lift genau darüber zu informieren, ob dieser den eigenen Bedürfnissen gerecht wird. Auch muss genau abgeklärt sein, ob die baulichen Mindestanforderungen erfüllt sind. Um darüber hinaus sicherzustellen, dass der Lift selbst sicher ist und kompetent installiert wird, empfiehlt es sich, zertifizierte Experten zurate zu ziehen. Was auch im Hinblick auf potenzielle Garantien und finanzielle Förderungen von Bedeutung ist.
Welche Treppenlift-Förderungen können unter Umständen in Anspruch genommen werden?
Geht es um die Kostenübernahme nach einem Unfall mit Fremdverschulden, kommt unter Umständen die Haftpflicht- oder Unfallversicherung des Unfallverursachers für Teile oder die gesamten anfallenden Kosten auf.
In vielen anderen Fällen sind jedoch die Kranken- oder Pflegekassen die ersten Ansprechpartner. Die Krankenkassen bezuschussen medizinisch-technische Hilfsmittel, zu denen auch Sitzlifte gehören, nach Vorlage eines ärztlichen Attests. Die Krankenkassen wiederum fördern „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ gestaffelt mit bis zu 4.000 € pro Person (bei Pflegegrad 5). Grundvoraussetzung für eine Förderung ist allerdings, dass der medizinische Dienst zumindest den 1. Pflegegrad festgestellt hat. Wichtig: Genau wie beim altersunabhängigen KfW Programm „Altersgerecht Umbauen mit Kredit“ müssen bereits vor dem Kauf und Lifteinbau mehrere Angebote mit passendem Bedarfs-und-Kostenverhältnis vorgelegt werden. Denn nur dann werden die Kosten (oftmals anteilsmäßig) übernommen.
Alternativ können auch bundeslandeigene und kommunale Förderungen infrage kommen. Dadurch kann sich – ähnlich wie bei der barrierefreien Umgestaltung des Schweinfurter Bahnhofs – auch das Land als potenzieller Förderer erweisen. Zusätzliche, die Angebote von Kreisen und Kommunen betreffende Informationen können unter anderem in der Nutzung Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eingesehen werden. Und auch von der Steuer lassen sich die Treppenlift-Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. Hierbei ist jedoch wie bei den Kranken- und Pflegekassen darauf zu achten, dass vor dem Kauf sowie Einbau die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wurde.